Im Rahmen eines Sonderprogrammes des Landkreises Eichstätt werden seit Jahren Dächer von Jurahäusern gefördert, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Das betroffene Objekt muß in der Denkmalliste eingetragen sein oder in einem Ensemblebereich liegen.
- Ein Legschieferdach muss entweder vorhanden oder vorhanden gewesen sein.
- Das Objekt muss vom Landesamt für Denkmalpflege (LFD) befürwortet werden.
Für Fragen hinsichtlich Förderungswürdigkeit können Informationen eingeholt werden:
Für den Landkreis im Landratsamt Eichstätt, Frau Stadler, Telefonnummer 08421 - 70296
Für die Stadt Eichstätt bei der Stadtverwaltung, H. Spreng, Telefonnummer 08421-6001-196